TÜRÖFFNUNG
Am Ostersonntag, den 4. April wurden wir um 11.20 Uhr von einer Privatperson telefonisch verständigt, dass ein Unfall in einem Eigenheim vermutet wird und die Feuerwehr, zwecks Öffnung der Eingangstür, benötigt wird. Unmittelbar nach dem Eintreffen am Einsatzort wurde von uns die Polizei und der Rettungsdienst vom Einsatz in Kenntnis gesetzt, da diese noch nicht verständigt waren. Gemäß der „Ersten allgemeinen Hilfeleistungspflicht“ wurde von uns der beste Zugangsweg in das Hausinnere ausgekundschaftet, wobei wir uns für das Öffnen der Eingangstür entschieden. Nach der Öffnung dieser mussten noch zwei weitere Innentüren geöffnet werden, um das Vordringen des Rettungsdienstes zum Patienten zu gewährleisten. Die weitere Amtshandlung wurde vom Rettungsdienst bzw. von der anwesenden Polizei durchgeführt. Somit konnten wir um 13.00 Uhr ins Feuerwehrhaus einrücken und die Einsatzbereitschaft wiederherstellen.